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BagatelldelikteIn der Wirtschaftssoziologie: in der Kriminalsoziologie Bezeichnung für Straftaten, bei denen zwar gegen ein Gesetz verstossen wurde, aber der angerichtete Schaden gering ist. Beispiel: Ladendiebstahl. Die Bearbeitung der B., insofern diese massenhaft auftreten und verfolgt werden, belastet die Justizbehörden stark.
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Weitere Begriffe : nicht eingelöster Wechsel | Pro-anno-, Per-annum-Zinssatz | qualitative Ziele | ||||||||||||||||||||||||||||
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