B-Geschäft
Früh. Bezeichnung für eine Form des Teilzahlungskreditgeschäfts. Bei dieser stellt die Bank dem Warenkäufer den Ratenkredit nicht unmittelbar zur Verfügung - wie beim sog. A-Geschäft -, sondern dem durch einen entspr. Rahmenvertrag mit der Bank verbundenen Verkäuferunternehmen, abzgl. eines bestimmten Sperrbetrags und evtl. Anzahlungen des Käufers. Heute kaum noch übliches Verfahren; stattdessen dominiert der unmittelbare Barkredit an Käufer.
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