automatischer Kassentresor
Abk. AKT. Aus Sicherheitsgründen gegen vor allem Beraubungen bei den Banken eingeführte Form der Zugreifbarkeit auf Bargeldbeträge. Der Kassenbestand befindet sich nicht in offener Lagerung an der Auszahlungskasse der Bank bzw. beim Bankkassierer, sondern in einer unmittelbarem Zugriff entzogenen abgeschlossenen Tresoranlage. Diese ist nach einem bestimmten Geldausgabemechanismus programmiert. Der Kassierer gibt über eine ihm verfügbare Tastatur den erforderlichen Bargeldbetrag sowie gewünschte Stückelung ein. Der AKT liefert das Geld dann nach dem vorgegebenen Zeittakt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|