Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
AusstellungsortGesetzlicher Bestandteil von Wechsel und Scheck. Ort, an dem ein Wechsel bzw. Scheck ausgestellt worden ist; muss auf der Wechselurkunde angegeben werden. Fehlt die Angabe, gilt der Wohnort des Ausstellers als der Ausstellungsort, sofern er auf dem Wechsel genannt ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Bezüge | Gebührenordnung für Ärzte | Charakterkunde | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |