Ausschuss der europäischen Wertpapierregulie-rungsbehörden
Committee of European Securities Regulators. Abk.: CESR. Sektorales internationales Regulierungsgremium. Zusammensetzung: hochrangige Vertreter der zuständigen Wertpapierbehörden der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands und der EU-Kommission; die EZB kann als Adhoc-Teilnehmer eingeladen werden. Hauptaufgaben: unabhngige Beratung der Erarbeitung technischer Durchführungsmassnahmen und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie der einheitlichen und zeitnahen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Aufsicht. Gründung 2001 als Nachfolger des Forum of European Securities Commis-sions (FESCO). Den Vorsitz des regelmässig tagenden Ausschusses führt eines der Mitglieder.
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