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Auskunftsrecht der FinanzbehördenRecht von Finanzbehörden, in bestimmten Fällen von Banken Auskunft über finanzielle Dinge bestimmter Bankkunden zu verlangen, ohne dass sich die Banken auf das Bankgeheimnis berufen könnten. Einzelheiten regelt die AO.
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Weitere Begriffe : Entwicklungssoziologie | Gesellschaft, antagonistische | Verwertung von Sicherheiten | ||||||||||||||||||||||||||||
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