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AusfallgarantieGarantie, die analog zur Ausfallbürgschaft in der Weise übernommen wird, dass der Garant für den nachgewiesenen Ausfall der garantierten Forderung einsteht. Form der Garantie, die im wirtschaftlichen Wesen der Ausfallbürgschaft entspricht.
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Weitere Begriffe : Anbieten und Eröffnen von Finanzierungsfazilitäten und zugehörigen Dienstleistungen | nominal, nominell | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | ||||||||||||||||||||||||||||
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