Aufgabegeschäfte
Wenn Makler bei der Ausführung von Aufträgen einen Kontrahenten nicht sofort benennen können, setzen sie sich bis zum Finden der endgültigen Ausführungsadresse selbst ein (eigene Aufgabe). Bei solchen Geschäften unter Einschaltung einer Makler-Aufgabe wird der Kurs sofort festgelegt, so dass Kursrisiken und -chancen bis zur endgültigen Ausführung der Makler trägt. Aufgabegeschäfte müssen spätestens am 2. Börsentag geschlossen werden, d.h., der Makler muss eine Bankenadresse als Kontrahenten benennen. Freimakler erledigen über Aufgabegeschäfte den Großteil ihrer kurzfristigen Eigengeschäfte.
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