Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Arbeiterräte

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Eine Form zur Verwirklichung der Arbeitermacht. Arbeiterräte (Sowjets) entstanden erstmalig in Russland im Gefolge des politischen Generalstreiks im Oktober 1905 und dann 1917 mit der Bildung von Sowjets der Arbeiter- und Soldatendeputierten. In Deutschland wurden Anfang November 1918 (Novemberevolution) Arbeiter- und Soldatenräte als gewählte Vertretungen der Arbeiter und Soldaten gebildet. Sie wurden aber nach der Novemberrevolution infolge des Verrats der Sozialdemokratie zugunsten der bestehenden Regierung keine Machtfaktoren. Die Idee, in der sozialistischen Produktion Arbeiterräte mit weitgehender Eigenständigkeit zu bilden. wurde mit betrieblichen Produktionsräten im sozialistischen Jugoslawien versucht zu verwirklichen. >Räte, >Selbstverwaltung



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Arbeiterorganisationen - (Klassenorganisationen)
 
Arbeiterselbstverwaltung
 
Weitere Begriffe : originäres Geld | Kennzahlen-, -ziffernanalyse | Makrostruktur
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.