Anderdepot (Anderverwahrung)
Bezeichnung für ein Depot, auf das von einem Notar oder Treuhänder Wertpapiere eines Kunden bei einer Bank eingeliefert werden. Gegenüber der Bank ist der Kontoinhaber zwar der Alleinberechtigte und -verpflichtete. Es handelt sich hier aber um Vermögen eines Dritten, das vom Anderdepot-Inhaber betreut wird. Anderdepots dürfen nur für einen begrenzten Personenkreis - z.B. Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte - geführt werden.
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