Aktivüberhang
Passivengpass; Fehlen hinreichender Mittel durch die Hereinnahme von Einlagen im Passivgeschäft zur Finanzierung des Aktivgeschäfts.
1. Position auf der Aktivseite der Bankbilanz, dem kein gleich hoher Passivposten entspricht. Bsp.: Festzinsüberhänge, höhere Devisenbestände als Devisenverbindlichkeiten in einer bestimmten Währung, Edelmetallbestände. Ggs.: Passivüberhang. 2. Tatbestand, dass eine Filiale, Zweigstelle usw. einer Bank, für sich betrachtet, ein höheres Kreditvolumen als den Einlagenbestand aufweist. Ggs.: Passivüberhang.
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