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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aktionsplan Finanzdienstleistungen

Abk.: FSAP. Von der EU-Kommission 1999 eingeführt zur Ausschöpfung potenzieller Eurovorteile und zunehmender Finanzmarktintegration sowie der Unterstützung des Aufbaus eines einheitlichen Finanzmarkts durch einen wirksamen politischen Rahmen. Zielt nach Darstellung der EZB darauf ab, Hindernisse der Finanzmarktintegration zu beseitigen und die Stabilität des Finanzsystems zu fördern und aufrecht zu erhalten. Als wichtigste Elemente nennt die EZB Regulierung, Aufsicht und gezielte Massnahmen zur Förderung der Finanzmarktstabilität. Im Rahmen des Ersteren stellt der FSAP auf Einführung notwendiger legislativer Massnahmen ab, um EU-weite Ausübung der Marktfreiheiten bei Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Ein grosser Teil zielt auf Verbesserung der Wert-papierbereichsregulierung i. Hinbl. a. Intermediäre, Handelssysteme u. a. Im Bankensektor sieht die EZB die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen von Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie über den Basel-II-Rahmen für Mindestkapitalanforderungen für Banken und Wertpapierunternehmen die umfassendste Initiative. Zum FSAP gehören auch Massnahmen hins. sektorübergreifender Aktivitäten. Durchführung der Finanzmarktaufsicht bezieht sich auflaufende Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und Regelungen. Eine wichtige Rolle erhalten Aufsichtsausschüsse mit hochrangigen Vertretern zuständiger nationaler Aufsichtsbehörden, wobei im Bankenbereich der Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors) auch Vertreter solcher Zentralbanken einschliesst, die nicht unmittelbar in die Beaufsichtigung einzelner Banken eingeschaltet sind, einschl. EZB. Im Endeffekt erwartet die EZB, dass auch solchen aufsichtlichen Herausforderungen begegnet werden kann, die aus der zunehmenden Finanzmärkteintegration resultieren. Förderung der Finanzmarktintegration im Rahmen des FSAP bedeutet lt. EZB, dass die Marktteilnehmer, die im gesamten einheitlichen Markt tätig sind, im Wesentlichen ähnl. Durchsetzungspraktiken und -verfahren vorfinden sollen, wovon die EZB auch erwartet, dass Kosten für Grenzen überschreitende Aktivitäten und potenzielle Wettbewerbsverzerrungen auf Grund unterschiedlicher Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten vermindert werden können. Schliesslich sieht die EZB durch verbesserte Zusammenarbeit und verbesserten Informationsaustausch wirksamere Beaufsichtigung von Finanzinstituten mit starken Grenzen überschreitenden Aktivitäten ermöglicht, vor allem bei grossen Finanzgruppen mit EU-weiter Relevanz.



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