Abschreibungsgesellschaft
Gesellschaft (i.d.R. eine KG), die mit den aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen erhaltenen Mitteln steuerbegünstigte Projekte finanziert. Eine Kommanditgesellschaft investiert z.B. in den neuen Bundesländern, wobei ein Teil der notwendigen Finanzmittel durch zahlreiche Kommanditisten aufgebracht und der verbleibende Finanzbedarf fremdfinanziert wird. Charakteristisch für diese Gesellschaften ist die Verrechnung hoher laufender Aufwendungen und Sonderabschreibungen. Der für die Gesellschafter in der Anfangsphase realisierte Steuerspareffekt darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den Folgeperioden regelmäßig gegenläufige Effekte auftreten, die die entstandenen Steuerersparnisse und Liquiditätsvorteile zumindest teilweise kompensieren. Hinzu kommt, dass die Verlustzuweisungen i.d.R. nicht zu einer endgültigen Steuerentlastung, sondern nur zu einem temporären Steuer- und Liquiditätsvorteil führen, quasi eine zinslose Steuerstundung darstellen.
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