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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zwischenbilanz, Zwischenausweis

Banken sind nach dem KWG zur Einreichung von Zwischenausweisen in Form von Monatsbilanzen bei der Bundesbank verpflichtet (teilw. mit Ausnahmen für sehr kleine Banken). Die Bundesbank fasst diese zusammen und veröffentlicht sie in zusammengefasster Form in ihren Monatsberichten bzw. den Beiheften dazu. Einige Banken veröffentlichen von sich aus zudem Zweimonats-, Quartals- und Halbjahresbilanzen.



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