Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Zwischenbilanz, ZwischenausweisBanken sind nach dem KWG zur Einreichung von Zwischenausweisen in Form von Monatsbilanzen bei der Bundesbank verpflichtet (teilw. mit Ausnahmen für sehr kleine Banken). Die Bundesbank fasst diese zusammen und veröffentlicht sie in zusammengefasster Form in ihren Monatsberichten bzw. den Beiheften dazu. Einige Banken veröffentlichen von sich aus zudem Zweimonats-, Quartals- und Halbjahresbilanzen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Funktionselite | Lombardzins(satz) | Systeme, interpenetrierende | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |