Zone A
1. Bez. in der Solvabilitätsrichtlinie alle Mitgliedstaaten und alle anderen Vollmitgliedstaaten der OECD sowie die Länder, die mit dem IWF besondere Kreditabkommen im Zusammenhang mit dessen Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) getroffen haben. 2. Umfasst nach KWG die EWR-Staaten, die Vollmitgliedstaaten der OECD sind, sofern sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre ihre Auslandsschulden umgeschuldet oder vor vergleichbaren Zahlungsschwierigkeiten gestanden haben, sowie die Staaten, die mit dem IWF besondere Kreditabkommen im Zusammenhang mit dessen AKV getroffen haben.
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