Zinsspannenaufteilung
Für die Festsetzung bankinterner Verrechnungspreise über die Zinsertragsbilanz muss die Zinsspanne auf beide Geschäftsseiten aufgeteilt werden. Dies kann erfolgen durch: 1. Halbierung der Zinsspanne, sodass beide Seiten gleichmässig am Erfolg beteiligt werden; 2. volle Zurechnung der vollen Marge auf beiden Bilanzseiten; 3. engpassorientierte Verteilung des Zinserfolgs, vor allem, wenn gezielte Steuerungswirkungen entstehen sollen. Weiter: Poolmethode und Schichtenbilanz sowie Marktzinsmethode.
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