Zinssatz, -fuss
Zinsen als prozentual vom Kapital ausgedrückter Preis für leihweise vergebenes bzw. aufgenommenes Kapital. Wird i. d. R. in % der Kapitalüberlassung bzw. -aufnähme pro Zeiteinheit - z. B. pro Jahr (p.a., pro anno; pro Monat, p.M.) - ausgedrückt. Die Höhe des Zinssatzes kann zwischen den Parteien frei vereinbart werden; erfolgt eine solche Vereinbarung nicht, beträgt der gesetzliche Zinssatz nach § 246 BGB 4%, zwischen Kaufleuten nach § 352 HGB 5%.
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