Wertpapieraufstellung
Bez. der AGB der Banken für Depotaufstellung oder -auszug. Nach den AGB müssen Bankkunden Wertpapieraufstellungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Sie müssen Einwendungen gegen Wertpapieraufstellungen innerhalb eines Monats seit Zugang absenden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die Bank weist bei Wertpapieraufstellungen auf die Folge der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hins. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben jedoch unberührt.
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