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WährungskreditrückzahlungWährungskredite einer Bank sind lt. AGB in der Währung zurückzuzahlen, in der die Bank sie gegeben hat. Zahlungen in anderer Währung gelten als Sicherheitsleistung. Die Bank ist jedoch berechtigt, den Währungskredit in Eurowährung umzuwandeln, wenn dessen ordnungsgemässe Abwicklung aus Gründen, die von der Bank nicht zu vertreten sind, nicht gewährleistet erscheint.
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Weitere Begriffe : Bankenmacht | Stimulus-Diffusion | Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der AG | ||||||||||||||||||||||||||||
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