Umsatzkostenverfahren (UKV)
Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Beim UKV werden den Umsatzerlösen nur die Selbstkosten der verkauften bzw. abgesetzten Erzeugnisse gegenübergestellt. Der Erfolgsausweis wird vom Umsatz her bestimmt. Weil auf die abgesetzten Mengen abgestellt wird, sind Bestandsveränderungen nicht zu berücksichtigen. Vorteil des UKV ist, dass Kosten und Erlöse direkt vergleichbar sind, weil sie nach dem gleichen Gliederungsprinzip differenziert werden. Das UKV legt einen Markterfolg zugrunde.
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