Übersprungshandlung
In der Wirtschaftssoziologie:
ein Begriff der Instinktlehre. Er bezeichnet bestimmte Ersatzhandlungen, über die eine aufgestaute Triebenergie abreagiert wird, wenn das Fehlen auslösender Aussenreize oder ein Konflikt zwischen unvereinbaren Trieben den Ablauf der Instinkthandlungen verhindert, durch die jene Triebenergie normalerweise abreagiert wird. So soll es sich bei dem Sich-hinter-dem-Ohr-Kratzen, das Menschen in Konfliktsituationen zeigen, um eine Ü. handeln.
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