Transplantationsgesetz
In der Gesundheitswirtschaft:
organ transplantation act
Das Transplantationsgesetz trat erst nach jahrzehntelanger Diskussion 1997 in Kraft. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen Organspenden erfolgen können und wie die Verteilung der Spenderorgane organisiert werden soll, um Missbrauch auszuschließen. Organspenden setzen die Einwilligung des Spenders zu Lebzeiten oder nach dem Tod die Einwilligung des nächsten Angehörigen voraus. Als Todesnachweis gilt der endgültige, nicht behebbare Ausfall aller Hirnfunktionen, der sogenannte Hirntod.
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