Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Taxkurs, TaxeLiegen für ein bestimmtes Wertpapier weder Kauf- noch Verkaufsaufträge vor, so dass sich kein Kurs nach Angebot und Nachfrage bilden lässt, wird für dieses Wertpapier der Kurs geschätzt (taxiert). Im Kursblatt steht hinter dem geschätzten Kurs ein T.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Equity-Theorie | Abgeltungsteuer | Diskontzins | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |