Switchgeschäfte
(englisch: to switch = umleiten). Bezeichnung für die Abwicklung von Warengeschäften zwischen zwei Ländern mit nicht konvertierbarer Währung (Konvertibilität); dabei wird die Zahlung über ein drittes Land abgewickelt, dessen Währung zu der Währung der beiden beteiligten Länder konvertierbar ist. Die Bedeutung von Switchgeschäften hat in dem Maße abgenommen, wie die Konvertibilität der Währungen in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg zunahm (bedingt durch Abkommen zum Internationalen Währungsfonds und zum GATT).
Bezeichnung für die Abwicklung von Warengeschäften zwischen zwei Ländern mit nicht konvertierbarer Währung (Konvertibilität). Die Zahlung wird dabei über ein drittes Land abgewickelt, dessen Währung zu der Währung der beiden beteiligten Länder konvertierbar ist. Die Bedeutung von Switchgeschäften hat in dem Maße abgenommen, wie die Konvertibilität der Währungen in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg zunahm. Dies ist durch das Abkommen zum Internationalen Währungsfonds und zum GATT bedingt.
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