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Strukturdarlehen, -kreditDarlehen, das vom Staat -Bund, Bundesländer, ggf. Gemeinden - meist im Rahmen staatlicher Förderungsprogramme an bestimmte berechtigte Empfängergruppen für spezif. förderungswürdige Zwecke im Bereich der wirtschaftlichen Strukturerhaltung oder -Verbesserung gewährt wird. Dient z. B. als Infrastrukturkredit auch für Infrastrukturmassnahmen.
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Weitere Begriffe : Allgemein anerkannte Regeln der Technik | Evidenzzentrale für Millionenkredite, Missbräuche | Bereitschaftskosten | ||||||||||||||||||||||||||||
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