Strahlenschutz
Maßnahmen zum Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen vor schädlicher ionisierender Strahlung. Das Bundesumweltministerium (BMU) wird in Fragen von den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen durch die Strahlenschutzkommssion (SSK) beraten. Diese bearbeitet Empfehlungen für Dosisgrenzwerte. Strahlenbelastung kann zivilisatorischer (medizinische Anwendung radioaktiver Stoffe, kerntechnische Anlagen) oder natürlicher (terrestrische, kosmische, Strahlung und Ingestion natürlicher radioaktiver Stoffe, Inhalation von Radonzerfallsprodukten) Art sein. 1996 betrug der Anteil zivilisatorischer Strahlung an der mittleren Strahlenbelastung der Bevölkerung 40%.
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