Spar-Prämiengesetz
Im Spar-Prämiengesetz werden die Sparformen aufgeführt, die für Anlagen beim vermögenswirksamen Sparen m Betracht kommen; u.a. sind dies der allgemeine Sparvertrag, der Ratensparvertrag, der Sparvertrag über vermögenswirksame Leistungen und entsprechend ausgestaltete Wertpapiersparverträge. Ursprünglich wurde für Anlagen nach dem Spar-Prämiengesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Sparprämie gezahlt. Diese ist für seit dem 13. 11. 1980 abgeschlossene Verträge entfallen. Nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Prämiensparverträge werden nicht mehr durch Sparprämien begünstigt; sie dienen jedoch weiterhin der Anlage vermögenswirksamer Leistungen, die (bei Vorliegen der Voraussetzungen) durch die Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sind.
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