Soziallage
In der Wirtschaftssoziologie:
ein insbesondere von T. Geiger verwendeter Terminus zur Definition des Begriffs soziale Schicht als Vielzahl von Personen, die sich in einer ganz bestimmten objektiven sozialen Lage befinden, d.h. die in „Lebensstandard, Chancen und Risiken, Glückmöglichkeiten, aber auch Privilegien und Diskriminationen, Rang und öffentlichem Ansehen“ gleich oder ähnlich sind. Die Zahl der die Soziallage einer Person potentiell mitbestimmenden Merkmale ist unbegrenzt. Als Synonima werden in diesem Sinne auch die Begriffe Status und Schichtlage verwendet.
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