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RetrodiktionIn der Wirtschaftssoziologie: Schluss von einem gegebenen oder vergangenen Ereignis, Sachverhalt, auf einen weiter in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt etwa mit Hilfe von Gesetzeshypothesen. Je nach Art des betrachteten Systems ist eine Retrodiktion nicht immer möglich.
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Weitere Begriffe : Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfD) | Zentralbank-, Zentralnotenbankgeldmenge | Finanzkonglomerateaufsicht | ||||||||||||||||||||||||||||
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