Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Regenwassernutzungsanlage

Wer Regenwasser in einer Tonne sammelt, kann damit zum Beispiel den Garten wässern. Schließt man seinen Sammelcontainer aber an einen Filter an und leitet das Wasser ins Haus, lässt sich noch mehr machen - und damit Trinkwasser sparen.

In einer Regenwassernutzungsanlage lässt sich genügend Wasser sammeln, um damit zum Beispiel die Toiletten zu spülen und die Waschmaschine zu betreiben. Allerdings muss dazu ein Filter installiert werden. Gerade in Großstädten kann es sonst leicht passieren, dass das Regenwasser zu schmutzig ist und einen Grauschleier in der Toilette hinterlässt. Das würde zu einem frühzeitigen Austausch der sanitären Anlagen führen. Für die Waschmaschine ist Regenwasser sehr geeignet, weil es nicht so hart wie Trinkwasser ist. Das bedeutet, man benötigt weniger Waschmittel.

Theoretisch ließe sich mit dem Regenwasser auch Trinkwasserqualität erreichen. Dazu benötigt man aber ein sehr gutes Filtersystem. Außerdem sind die gesetzlichen Auflagen an Trinkwasser sehr hoch. Das Regenwasser darf damit zum Beispiel nie in Berührung kommen.

Eine Regenwassernutzungsanlage, die an die Kanalisation angeschlossen ist, muss darum auch von der Unteren Wasserbehörde genehmigt werden. Der Eigentümer darf das Regenwasser nicht ganz umsonst benutzen. Es wird ein Zähler an die Anlage angeschlossen und eine Niederschlagswassergebühr fällig. Sie ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, aber auf jeden Fall geringer als die Abwassergebühr. So spart der Regenwassernutzer also an dieser Stelle Geld. Denn normalerweise würde er ja für jeden Tropfen Trinkwasser, den er benötigt, bezahlen - und noch einmal die gleiche Summe für das Abwasser.

Fördermöglichkeit

Eine Regenwassernutzungsanlage kann auf kommunaler Ebene finanziell gefördert werden. Dazu muss allerdings der Förderantrag gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Sind die Töpfe leer, gibt es kein Geld. Informationen zur Förderung bietet im Internet www.energiefoerderung.info.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Regenerationsrate
 
Regiebetrieb
 
Weitere Begriffe : Gesellschaftsbild, hierarchisches | Haftungsbegrenzung, -beschränkung | Kongruenz von Statusfaktoren
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.