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Reaktion, kollektiveIn der Wirtschaftssoziologie: bei T Geiger Bezeichnung für Verhaltensweisen des Publikums bei einer Normübertretung: Es missbilligt die Normverletzung, und es billigt die Reaktion des Betroffenen bzw. missbilligt, wenn der Betroffene nicht in der erwarteten Weise reagiert.
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Weitere Begriffe : Scheck, gedeckter | syndizierter Kredit, Unterbeteiligung | Anzeigepflichtrechtsverordnungen | ||||||||||||||||||||||||||||
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