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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ratensparen, -sparvertrag

Längerfristig geltende Vereinbarung zwischen Bank und Sparer, nach der sich Letzterer verpflichtet, in festen Zeitabständen bestimmte Sparbeträge bei der Bank auf Sparkonto einzuzahlen. Die Banken gewähren hierbei meist höhere, z.T. im Zeitablauf steigende Verzinsungen sowie evtl. eine Sonderzahlung, meist nach Erreichen des Sparziels (Bonus o.ä).



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