Partly paid Notes
Ein Verfahren zur Begebung von Schuldverschreibungen. Der am späteren Erwerb einer solchen Schuldverschreibung Interessierte zahlt zunächst nur einen Teil des späteren Ausgabekurses (z.B. 10, 20, 30%). Mit dieser Zahlung ist das Recht, nicht aber die Pflicht verbunden, die Schuldverschreibung bis zu einem späteren, im vorhinein festgelegten Zeitpunkt durch Zahlung des Restbetrages zu erwerben. Zahlt er den Restbetrag nicht, so verfällt die erste Einzahlung.
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