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öffentliche Beglaubigung, BeurkundungBei einer Reihe von Rechtsgeschäften vorgeschriebene und für ihre Gültigkeit erforderliche Art der Beurkundung; formelle Beurkundung von Rechtsgeschäften (Verträgen). Muss schriftlich erfolgen und von einem Notar beglaubigt werden. Besonders wesentlich im gesamten Grundbuchverkehr, damit für die Banken u. a. im Rahmen ihrer Sicherheitenbestellung durch Grundpfandrechte.
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Weitere Begriffe : Denomination | Berufsdifferenzierung | Erfolgsfaktoren, strategische | ||||||||||||||||||||||||||||
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