Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Normativität des FaktischenIn der Wirtschaftssoziologie: von dem Staatsrechtler G. Jellinek geprägte Bezeichnung für die Tendenz von Machtakten und Verhaltensregelmässigkeiten, als Recht zu gelten und in legitime Verhaltensforderungen überzugehen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Auskünfte und Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Grenzen überschreitende | Buybackinstrument | Held for Trading | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |