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Negativ-, Straf-, MinuszinsZins oder zinsähnliche Gebühr, die Banken in Sonderfällen auf Einlagen erheben, die für sie unerwünschte Mittelzuflüsse darstellen, z.B. solche aus dem Ausland. In der Realität selten zu finden, kann jedoch bei entspr. ausgerichteter Zentralbankpolitik auftreten.
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Weitere Begriffe : Reiz, symbolischer | Eigenkapitalanteil | Annehmer | ||||||||||||||||||||||||||||
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