Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
MultilateralismusIn der sozialistischen Wirtschaftslehre: Eigenschaft von Verhandlungen oder Verträgen, an denen mehrere Seiten beteiligt sind. Bilateralismus System aussenwirtschaftlicher Beziehungen, in das viele oder alle wichtigen Staaten eingebunden sind und das zwischen ihnen durch Konvertibilität der Währungen sowie Kapitalverkehrsfreiheit ge-kennz. ist. Ggs.: Bilateralismus.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Vorsteuerabzug | Risikosteuerung | Wertlehre | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |