Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Monogamie - PolygamieIn der Wirtschaftssoziologie: Einehe - Mehrehe, Formen des geschlechtlichen Zusammenlebens. Monogamie - Polygamie lässt für beide Partner nur einen Geschlechtspartner zu und tabuisiert den Verkehr mit anderen Partnern. Die P. ist eine Form des geschlechtlichen Zusammenlebens, bei der ein Mann mit mehreren Ehefrauen (Polygynie) oder eine Frau mit mehreren Ehemännern (Polyandrie) zusammenleben darf.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Belegarzt | e.V. | Arbeitsmarkt, geteilter | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |