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Millionenkreditangaben, unbefugte OffenbarungMit Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 14 Abs. 2 KWG eine Millionen-kreditangabe offenbart. Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder zu schädigen, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
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Weitere Begriffe : Funktionstrennung in der internen Revision | Zins | Meadows-Studie | ||||||||||||||||||||||||||||
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