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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Linear-progressiver Tarif

Ein Tarifsystem wird als linear-progressiv bezeichnet, wenn die Steuerlast mit wachsendem Einkommen überproportional wächst. Bei der Einkommensteuer sind dabei mehrere Zonen zu unterscheiden: In der Nullzone bleibt ein Grundbetrag steuerfrei. Zwei Progressionszonen erfassen das zu versteuernde Einkommen. Die Tarife steigen in diesen Zonen Linear an. Jedes höhere Einkommen unterliegt dem Spitzensteuersatz.



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