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Linear-progressiver TarifEin Tarifsystem wird als linear-progressiv bezeichnet, wenn die Steuerlast mit wachsendem Einkommen überproportional wächst. Bei der Einkommensteuer sind dabei mehrere Zonen zu unterscheiden: In der Nullzone bleibt ein Grundbetrag steuerfrei. Zwei Progressionszonen erfassen das zu versteuernde Einkommen. Die Tarife steigen in diesen Zonen Linear an. Jedes höhere Einkommen unterliegt dem Spitzensteuersatz.
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Weitere Begriffe : Ratenkredit, organisierter | Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) | Migrationstheorie | ||||||||||||||||||||||||||||
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