Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Legitimierung, horizontale - vertikaleIn der Wirtschaftssoziologie: Mit h.r Legitimierung, horizontale - vertikale wird die gegenseitige Anerkennung von Privilegierten bezeichnet, die sich so gegenüber den Nichtprivilegierten absichern. H. Legitimierung, horizontale - vertikale ist so die Voraussetzung von v.r L., die in der rechtfertigenden Absicherung des Verhältnisses von Privilegierten zu Nichtprivilegierten besteht (H. Popitz).
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Interessenartikulation | Übergang, demographischer | Ratentilgung | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |