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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kontoeinrichtung, Kontoeröffnung

Begründung eines Kontos für einen Bankkunden bei einer Bank. Abschluss eines Kontoführungsvertrags. Banken sind verpflichtet, eine Legitimationsprüfung des Kunden vorzunehmen. Auf erfundene, fiktive oder falsche Namen bzw. anonym dürfen in Deutschland Konten nicht eröffnet werden. Der neue Bankkunde muss zur Kontoeröffnung die AGB der Bank anerkennen. Zusätzl. kann die Bank eine Schufaaus-kunft einholen, was dem Kunden zur Kenntnis gegeben werden muss. Schufaauskunft, -klausel bei Kontoeröffnung.



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