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KonkubinatIn der Wirtschaftssoziologie: eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die entweder weniger stark sozial geregelt ist als die Ehe, oder zwar sozial geregelt ist, aber für Nachfolgeordnung und Erbrecht folgenlos ist. In der Diskussion über die rechtliche Anerkennung inzwischen als „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ bezeichnet.
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Weitere Begriffe : verbriefte Finanzierungstitel | Finanzdienstleistungserbringung, Geschäftsbetriebserlaubnis | Umweltstandards / Umweltqualitätsstandards | ||||||||||||||||||||||||||||
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