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KavaliersdeliktIn der Wirtschaftssoziologie: ein im sozialen Umkreis des Täters als nicht ehrenrührig geltendes Delikt, das durchaus mit Prestigezuwachs verbunden sein kann. Das Kavaliersdelikt erklärt sich aus einer Diskrepanz zwischen strafrechtlich sanktionierten und gesellschaftlichen, in Teilbereichen der Gesellschaft Gültigkeit aufweisenden Normen.
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Weitere Begriffe : Roaming | volonte generale | Allgemeine Geschäftsgrundsätze der Bausparkassen | ||||||||||||||||||||||||||||
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