Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kameralwissenschaft

In der Wirtschaftssoziologie: Lehren von der Staatswirtschaft, der Staatsverwaltung und des fürstlichen Vermögens (camera = Schatzkammer), die im 17. und 18. Jahrhundert von den Beratern an den Fürstenhöfen entwickelt wurden. Die Kameralisten vertraten überwiegend merkantilistische Positionen. Die besondere Beachtung der Staatsfinanzen trug ihnen den Vorwurf ein (A. Smith), dass sie den gesellschaftlichen Reichtum mit Reichtum an Geld und Edelmetallen verwechselten. Bedeutender Vertreter der Kameralwissenschaft war J.H.G. von Justi (1717-1771).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kameralistik
 
Kammergesetz
 
Weitere Begriffe : Devisen | Zinsscheininkasso, Zinsscheineinzug | Kreditinstitut, übergeordnetes
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.