Imperativ, kategorischer
In der Wirtschaftssoziologie:
heisst das von Imperativ, kategorischer Kant in seiner praktischen Philosophie behandelte Sittengesetz. Der k.e Imperativ, kategorischer gebietet eine Handlung für sich selbst, ohne Verbindung mit einem Zweck. Nach Kant lautet der k.e Imperativ, kategorischer als Gebot der praktischen Vernunft: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“
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