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HeiratsbeschränkungIn der Wirtschaftssoziologie: allgemeine Bezeichnung für sozial geltende Beschränkungen der Heiratsfähigkeit, z.B. die mit der früheren Form der Mehrgenerationenfamilie in Deutschland, der Stammfamilie, verbundene Regelung, dass Männer erst ab 35 Jahren und nur bei Vorhandensein einer bäuerlichen Stelle heiraten dürfen.
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Weitere Begriffe : Menge, getrennte | Dimension | Steuerstrafrecht | ||||||||||||||||||||||||||||
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