Goldabkommen
1999 von 15 europäischen Zentralbanken übernommene Verpflichtung, über einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich nicht mehr als 400 t Gold an den Markt zu bringen. Das Abkommen diente dazu, Goldverkäufe zu koordinieren und zu limitieren und so zur Beruhigung des Goldmarkts beizutragen, da seit 1997 die Befürchtung bestand, dass Zentralbanken - vor allem europäische - in grossen Mengen unkontrolliert Gold an den Markt bringen könnten. Diese Marktstabilisierung gelang. Die Vereinbarung soll alle 5 Jahre überprüft werden. Zwischen 2004 und 2009 darf die Bundesbank 200 t pro Jahr verkaufen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|