Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
GleichzeitigkeitsprinzipIn der Wirtschaftssoziologie: eine Regel der feldtheoretischen Betrachtung von Wirkungen interdependenter Faktoren (Feld, Feldkräfte). Besagt, dass alle das Verhalten beeinflussenden Faktoren als gleichzeitig in einem Feld wirkende Kräfte anzusetzen sind, so z.B. Faktoren, die in der Vergangenheit liegen, als die „Erfahrungen“, die gegenwärtig das Handeln einer Person bestimmen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Beleggrundbuch | Strategische Allianzen | Politik, internationale | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |