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GebührenunzulässigkeitDer BGH hat entschieden, dass Banken Vergütungen nur verlangen dürfen, wenn sie für ihre Kunden oder zumind. in deren Interesse tätig würden. Es sei insoweit Banken nicht freigestellt, eine Tätigkeit, die sie im eigenen Interesse vornehmen, als Dienstleistung auszuweisen und dafür ein gesondertes Entgelt zu verlangen.
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Weitere Begriffe : Gesamt(bank)betriebskalkulation | bedingte Derivate | Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung | ||||||||||||||||||||||||||||
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